La réglementation en matière d’attache tétine

Die Vorschriften für Schnullerketten

Die Schnullerkette ist zwar ein praktisches Accessoire für Mama und Baby, doch bei ihrer Herstellung sind bestimmte Maßnahmen zu beachten. Jeder Händler ist verpflichtet, die vom Staat festgelegten strengen Normen einzuhalten, um die Sicherheit von Neugeborenen und Kleinkindern zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorschriften

Um Probleme aller Art zu vermeiden, sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen. Kauen und Saugen kann mitunter Schwierigkeiten verursachen, denn es kann vorkommen, dass Ihr Kind unbemerkt schädliche Substanzen aufnimmt. Aus diesem Grund wurde eine Reihe von Regeln aufgestellt, die die Rahmenbedingungen für die Zuverlässigkeit einer Schnullerkette festlegen.

Zunächst die Norm DIN 53160-1/-2. Diese Norm dient der Prüfung von Gegenständen, insbesondere hinsichtlich der Farbbeständigkeit. Eine Prüfung, die für die Haltbarkeit des Produkts wichtig ist und so Risiken vermeidet, die etwa durch den Speichel oder Schweiß des Babys entstehen könnten.

Weitere Normen wurden eingeführt, um die Sicherheit von Eltern und Babys zu erhöhen, so die Norm NF EN 12586+A1, die die Sicherheitshinweise für eine personalisierbare Schnullerkette oder ein neutrales Modell betrifft. Die Richtlinie des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2009 hat sich eingehender mit der Sicherheit von Kindern befasst.

Wenn die Schnullerkette Verzierungen wie Perlen oder Tiermotive aufweist, wird sie mit Spielzeug gleichgesetzt und erfordert weitere Vorschriften, die zu beachten sind.

Zunächst die Norm NF EN71-1, die die Überwachung der mechanischen Eigenschaften eines Spielzeugs zum Ziel hat. Damit ist gemeint, dass der Hersteller die Stabilität der Schnullerkette und damit ihre Stoßfestigkeit sicherstellen muss.

Die Norm NF EN71-2 wiederum thematisiert die Entflammbarkeitsrisiken, die Verletzungen oder Verbrennungen verursachen und somit eine ernsthafte Gefahr für das Kind darstellen können. Mit dieser Norm lässt sich festlegen, welche Materialien für die Zusammensetzung von Schnullerketten verboten sind.

Schließlich ermöglicht die Norm NF EN71-3 die Kontrolle der chemischen Bestandteile in Materialien, die für die Herstellung von Spielzeug oder anderen Babyartikeln verwendet werden. Sie wurde 2013 vom Technischen Komitee CEN.TC 52 veröffentlicht. Diese Norm stellt somit sicher, dass der Hersteller darauf achtet, dass die Farbe der Schnullerkette ungiftig ist.

Vorschriften zur Gestaltung des Produkts

Neben den Normen im engeren Sinne sind auch Vorgaben zur Beschaffenheit der Schnullerkette selbst einzuhalten und anzuwenden. So darf eine Schnullerkette nicht länger als 22 Zentimeter sein, um jegliche Strangulationsgefahr zu vermeiden. Ebenso darf die Schlaufe der Schnullerkette aus den zuvor genannten Gründen die Norm von 110 Zentimetern Länge nicht überschreiten.
Die Schnullerkette muss außerdem dehnungsbeständig sein; ein Test ist zwingend durchzuführen, um die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Produkts zu überprüfen. Die Schnullerkette darf keine scharfen Kanten aufweisen, die das Baby verletzen oder kratzen könnten.

Was die Öffnungen der Schnullerketten betrifft, so ist es schon vorgekommen, dass Babys oder Kinder ihre Finger in der Öffnung einer Schnullerkette eingeklemmt haben, was zu Schwellungen führte. Alle vorhandenen Öffnungen müssen daher eine Tiefe von höchstens 10 Zentimetern einhalten und dürfen eine Breite zwischen 5,5 Millimetern und 12 Millimetern nicht überschreiten.

Auch für die Belüftungslöcher am Clip der Schnullerkette sind Vorgaben zu beachten. So müssen zwei Belüftungslöcher von mindestens 40 Millimetern vorhanden sein, durch die ein Stab von 4 Millimetern durch das gesamte Material passt, oder ein einziges Loch, durch das ein Stab von 12 Millimetern durch das gesamte Material oder eine Fläche von 115 Millimetern passt.

In jedem Fall ist mindestens ein Belüftungsloch für eine Fläche von 25 Millimetern Durchmesser erforderlich.

Vorschriften zur Zusammensetzung der Materialien

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder stehen im Mittelpunkt unserer Sorge. Deshalb ist es notwendig, auf die Zusammensetzung der Materialien zu achten. Bestimmte Materialien sind unbedingt zu vermeiden, wie Aluminium und Zink! Aber auch Naturmaterialien können chemisch behandelt worden sein; Vorsicht ist bei Lacken und Farben geboten, aber auch beim verwendeten Klebstoff, da diese chemischen Substanzen schädlich sein können. Für die Dekoration gilt: Auch wenn Strasssteine und Pailletten hübsch aussehen, ist es zwingend vorgeschrieben, auf sie zu verzichten.

Weitere vorbeugende Maßnahmen

Es liegt nahe, an weitere zu beachtende Maßnahmen rund um die umfangreiche Gebrauchsanweisung von Schnullerketten zu erinnern. An keiner Stelle der Schnullerkette darf sich ein Klebeetikett befinden. Außerdem wird dringend empfohlen, die Schnullerkette gründlich zu reinigen. Tauschen Sie die Originalschnur nicht aus – wenn die Normen eine Länge von 22 Zentimetern vorschreiben, dann hat das seinen Grund!

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